Bezirksverein für soziale Rechtspflege Heidelberg
 

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Frau Braun

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Frau Wünsch 

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Seit 2007 ist der Bezirksverein in Heidelberg und dem südwestlichen Teil des Rhein-Neckar-Kreises für die Vermittlung von Straffälligen in gemeinnützige Arbeit zuständig. Die Klienten und Klientinnen erhalten im Erstgespräch Unterstützung bei der Vermittlung der Arbeitsstelle und Beratung bei einer angestrebten Tilgung. Auch die Überwachung der Arbeitsleistung wird von sozialpädagogischen Fachkräften geleistet. Betroffene können so in ihrem sozialen Umfeld bleiben, durch ihre eigene Arbeit eine Inhaftierung vermeiden und eine Tagesstruktur aufbauen.
Gemeinnützige Arbeit wird abgeleistet
- bei Uneinbringlichkeit der Geldstrafe
- im Rahmen von Bewährungsauflagen
- auf Antrag eines Verurteilten zur Abwendung von Ersatzfreiheitsstrafen
oder im Rahmen eines Einstellungsverfahrens


Ziel dieses Projekts ist die Haftvermeidung durch Umwandlung von uneinbringlichen Geldstrafen in gemeinnützige Arbeitsauflagen. Für die Einsatzstellen bedeutet es oft eine zusätzliche Arbeitskraft und eine helfende Hand. Aber auch die Klienten haben Vorteile wie die Haftvermeidung und Hilfe zur Resozialisierung. Für das Land Baden-Württemberg bedeutet es eine enorme Kostenersparnis und Entlastung des Strafvollzugs. Und letztendlich ist es Opferschutz durch Resozialisierung und eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit.
Wichtig: Die Einsatzstellen entscheiden selbst über eine mögliche Beschäftigung und den Ausschluß verschiedener Straftaten. Während des Einsatzes sind die Klienten und Klientinnen bei Wege- oder Arbeitsunfällen versichert. Entstehen Schäden während ihres Einsatzsatzes greift nur die private Haftpflichtversicherung.